Allgemeine Geschäftsbedingungen ExtraGolf Magazin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A. Auftragserteilung

1. Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung. 

2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Aufträge innerhalb eines Rahmenauftrages – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. 

B. Auftragsabwicklung

1. Werden tarifmäßige Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. 

2. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt. 

3. Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlages nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. 

4. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Es bleibt dem Verlag vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommene Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten. 

5. Den Ausschluß von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden. 

6. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. 

7. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst im Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 

8. Bei telefonisch oder mündlich veranlaßten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. 

9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluß oder einem anderen, seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 

10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. 

11. Beanstandungen sind innerhalb acht Tagen nach Erscheinen zu melden. 

C. Berechnung und Zahlung

1. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu zahlen. 

2. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz ist ohne Einfluß auf die Berechnung. 

3. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen. 

4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 14% sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. 

5. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 

6. Bestehen Vorlagen für Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert verrechnet. 

7. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

8. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. 

9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen. 

10. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar. 

11. Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. 

12. Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Mitarbeitern, im besonderen dem verantwortlichen Redakteur, daß die Anzeige gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Verlag sowie dessen Mitarbeitern hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet. 

 

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