Unsere Geschäftsbedingungen für die Auftragserteilung, Abwicklung, Berechnung und Zahlung von Anzeigenaufträgen:
A. Auftragserteilung
1 Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Aufträge innerhalb eines Rahmenauftrages – nach freiem Ermessen abzulehnen.
B. Auftragsabwicklung
1 Werden tarifmäßige Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln.
2 Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.
3 Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlages nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.
5 Den Ausschluß von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden.
6 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet.
7 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst im Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluß oder einem anderen, seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
9. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige.
10. Beanstandungen sind innerhalb acht Tagen nach Erscheinen zu melden.
C. Berechnung und Zahlung
1. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu zahlen.
2. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und von dem Aus- gleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 9,08% p.a. sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
4. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
5. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
7. Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort ist Sitz des Verlages.
8. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag sowie dessen Mitarbeitern, im besonderen dem verantwortlichen Redakteur, daß die Anzeige gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Verlag sowie dessen Mitarbeitern hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.